Trotz angestrebter Verkehrswende füllen sich die Straßen weiter und immer öfter heißt es dann: „Stau“ statt „Fahren“. Insbesondere in Großstädten reiht sich zur Rush-Hour Stoßstange an Stoßstange, um den täglichen (Berufs-)verkehr zu bewältigen. Die hohe Verkehrsdichte erfordert nicht nur starke Nerven, sie erhöht auch das Unfallrisiko.
Ist dann die Schuldfrage nicht eindeutig oder der Gegenüber sieht sich im Recht, steht Aussage gegen Aussage und die Frage, wer für welchen Schaden letztlich aufkommen muss, landet vor Gericht. Vorausgesetzt, man kann es sich leisten und/oder hat eine Rechtsschutzversicherung, die den Baustein „Verkehr“ ausreichend abdeckt. Dann könnten auch ein etwaiges Schmerzensgeld oder ein Verdienstausfall geltend gemacht werden.
Doch der Verkehrsrechtsschutz leistet noch viel mehr. Grundsätzlich sind Versicherungskunden mit allen ihren Fahrzeugen versichert. Zudem alle Fahrer (ein Freund fährt das eigene Auto) und die Insassen. Der Schutz ist auch beim Führen eines fremden Fahrzeugs (Mietwagen etc.) vorhanden. Diese Police hilft sogar bei Streit beim Autokauf, wenn der Versicherungskunde als Fußgänger, Fahrradfahrer oder Fahrers eines E-Scooters unterwegs ist oder bei Anwalts- und Gerichtskosten bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheide). Vom Schutz ausgenommen sind vorsätzliche Straftaten wie illegale Autorennen, Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB).
Gerade für Pendler, die jeden Tag eine größere Strecke mit dem eigenen Auto oder dem Firmenwagen zurücklegen, ist ein Verkehrsrechtsschutz besonders wichtig. Sie erhalten den Verkehrsrechtsschutz entweder als Baustein in der privaten Rechtsschutzversicherung, die mehrere Lebensbereiche abdeckt oder als alleinige Verkehrsrechtsschutzversicherung.