Fehler im Beruf versichern
Die meisten Berufe haften bei ihrer Ausübung für Schäden an Dritten. Der Kunstfehler durch den Arzt, die Fristversäumnis des Anwalts oder die falsche Produktempfehlung eines Versicherungsvermittlers sind oft zitierte Beispiele dafür. Sie alle verursachen nachhaltige Konsequenzen beim Geschädigten. Daher benötigen bestimmte Berufsgruppen schon per Gesetz oder durch die Vorgabe der eigenen Berufskammer eine Berufshaftpflichtversicherung, um ihren Beruf überhaupt ausüben zu dürfen. Dazu zählen neben den erwähnten Ärzten, Anwälten und Versicherungsvermittler auch Architekten, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Für welche Berufe besteht eine gesetzliche Pflicht für eine Berufshaftpflichtversicherung? (Beispiele)
Der Schutz ist jedoch auch für viele weitere Berufe empfehlenswert, selbst wenn keine gesetzliche Vorschrift besteht. Vor allem Solo-Selbstständige und Freiberufler unterschätzen in der Regel das Risiko. Dabei sind sie in ihren Tätigkeiten oft wichtige Bausteine in hoch budgetierten Projekten. Lässt sich ein späterer Schaden auf sie zurückführen, haften sie vollumfänglich.
Hier springt die Berufshaftpflicht ein, vorausgesetzt es besteht ein Versicherungsschutz. Andernfalls müssen alle finanziellen Schäden selbst getragen werden. Doch dafür stehen oftmals keine oder nur geringe finanziellen Rücklagen zur Verfügung. Da Schadenersatzforderungen in der Höhe unbegrenzt sind, ist nicht nur die berufliche, sondern auch die private Existenz bedroht. Das gesamte Vermögen wird zur Regulierung herangezogen.
Für welche Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert? (Beispiele)
Kleiner Fehler – großer Schaden
Trotz aller Sorgfalt lassen sich Fehler im Berufsalltag nie völlig vermeiden. Schließlich sind Menschen im Einsatz und Menschen machen Fehler. Wie wichtig die finanzielle Absicherung durch eine Berufshaftpflichtversicherung ist, zeigen einige Schadenbeispiele: Die Drohne eines Hochzeitsfotografen stürzt in die Dekoration und löst ein Feuer aus. Die Feuerwehr muss anrücken, ein fünfstelliger Schaden entsteht. Der Betreiber eines Online-Shops verletzte durch Verwendung fremder Bilder das Urheberrecht. Die Werbeagentur erstellt eine fehlerhafte Google-Ad-Anzeige. Die Kosmetikerin verwendet eine falsche Gesichtscreme, woraufhin die Kundin mehrere Tage das Haus nicht verlassen kann.
Die Liste der Schadenbeispiele ließe sich weiter fortführen und zeigt, wie alltäglich Missgeschicke sind und wie schnell ein hoher finanzieller Schaden entsteht.
Die Berufshaftpflichtversicherung (auch Vermögensschaden-Haftpflicht genannt) wirkt darüber hinaus wie ein Schutzschild. Sie prüft vorab, ob ein gestellter Anspruch überhaupt berechtigt ist. Stellt er sich als unberechtigt heraus, so werden die Forderungen – auch vor Gericht – im Sinne des Versicherten abgewehrt. Die entstehenden Kosten (Prozesskosten, Anwalt etc.) werden von der Versicherung übernommen.
Deckungssummen beachten
Da die Schadenersatzansprüche in ihrer Höhe nicht begrenzt sind, ist die vertragliche Deckungssumme eines der wichtigsten Kriterien beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Für einige Berufsgruppen gelten Mindestdeckungssummen, die nicht immer ausreichen. In einer unabhängigen Beratung können die spezifischen Berufsrisiken und individuellen Tätigkeitsschwerpunkte am besten ermittelt werden. So ist auch gewährleistet, dass ein passender und leistungsstarker Versicherungsschutz gefunden werden kann.